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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und Telemedizin

Marcus von Marcus
16. Dezember 2025
in Internet, Online Dienste, Tech-Blog
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und Telemedizin
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Dieser Artikel bietet einen detaillierten Einblick in die Verbindung von Telemedizin und digitalen Gesundheitsanwendungen. Es geht um praktische Tipps, wie DiGA in die allgemeine Versorgung integriert werden können. Es werden die Vorteile für Patienten, Leistungserbringer und Einrichtungen beleuchtet. Zudem werden die notwendigen Schritte zur Integration erläutert.

Seit dem 19.12.2019, dem Inkrafttreten des Digitalen-Versorgung-Gesetzes (DVG), sind DiGA offiziell Teil der Regelversorgung in Deutschland. Dies hat Deutschland international vorausgerückt. Bis Oktober 2023 waren 48 DiGA im BfArM-Verzeichnis gelistet. Bis Juli 2023 wurden 171 Anträge gestellt, viele davon wurden jedoch zurückgezogen.

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Die meisten Anwendungen konzentrieren sich auf mentale Gesundheit und Stoffwechsel- sowie muskuloskelettale Erkrankungen. Telemedizin und digitale Gesundheitsanwendungen ergänzen sich perfekt. Telemedizin ermöglicht ärztliche Betreuung aus der Ferne, während digitale Gesundheitsanwendungen Selbstmanagement, Telemonitoring und Online-Sprechstunden unterstützen.

Für Anbieter und Leistungserbringer ist es wichtig, bestehende Angebote zu bewerten. Interoperabilität muss sichergestellt werden. Die Planung der Implementierung in Praxen und Kliniken ist entscheidend, um die Patientenversorgung zu verbessern.

Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und rechtlicher Rahmen

Digitale Gesundheitsanwendungen sind regulierte Medizinprodukte mit CE-Geprägung. Sie finden sich hauptsächlich als Smartphone-Apps, webbasierte Anwendungen oder Desktop-Software vor. Ihr Zweck ist es, Versicherten bei der Behandlung oder zur Linderung von Krankheitsfolgen zu helfen.

Die Definition von DiGA bezieht sich auf Anwendungen, die einen nachgewiesenen Nutzen für Patienten bieten. Als Medizinprodukte unterliegen sie strengen Regulierungen, meist der MDR. Dabei müssen sie hohe Standards in Bezug auf Sicherheit, Datenschutz und Funktionalität erfüllen.

Definition und Abgrenzung von DiGA

DiGA zeichnen sich durch strenge Nachweispflichten aus. Nur Produkte mit CE-Kennzeichnung und fundierten Studienqualifikationen gelten als DiGA. Beispiele hierfür sind Kalmeda® für Tinnitus und inVirto® für Angststörungen.

Im Vergleich zur breiten mHealth-Landschaft sind DiGA erstattungsfähig und unterliegen strengen regulatorischen Prüfungen. Dies ist für Hersteller, Leistungserbringer und Kostenträger von großer Bedeutung.

Gesetzliche Grundlage und Zulassungsverfahren

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) schafft einen Leistungsanspruch für DiGA und regelt die Erstzulassungen. Ergänzende Vorgaben bieten die DiGAV sowie Entwürfe des Bundesministeriums für Gesundheit.

Das Fast-Track-Verfahren beim BfArM ermöglicht eine schnelle Prüfung. Die Entscheidungsfrist liegt bei etwa drei Monaten. Dabei werden Sicherheit, Datenschutz nach DSGVO und ein positiver Versorgungseffekt bewertet.

Änderungen an DiGA müssen gemeldet werden. Wesentliche Änderungen, wie bei Datensicherheit, Funktionstauglichkeit oder Versorgungseffekt, können eine Neubewertung erforderlich machen.

Verzeichnis und Erstattungsregelungen

Das BfArM-Verzeichnis listet erstattungsfähige Anwendungen und deren Bezugswege auf. Dort sind vorläufig und dauerhaft gelistete DiGA auffindbar. Die Verordnung erfolgt durch Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Hersteller erhalten zunächst eine Erstattung für 12 Monate. Danach erfolgt die Preisverhandlung mit dem Spitzenverband der GKV. Freischaltecodes bilden die Verordnungsdaten ab; deren Einlösung stieg in den vergangenen Beobachtungszeiträumen deutlich an.

Aspekt Kerndetails Praxisrelevanz
Regulatorik CE-Kennzeichnung, MDR, Medizinprodukteregulierung Voraussetzung für Aufnahme ins BfArM-Verzeichnis
Zulassung Fast-Track beim BfArM, Entscheid in ~3 Monaten Beschleunigter Marktzugang bei Nachweisen
Gesetzliche Basis Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), DiGAV Leistungsanspruch und Meldepflichten
Erstattung Erstattung 12 Monate, danach Preisverhandlung mit GKV Finanzielle Planung für Hersteller
Verordnungsmodus App auf Rezept, Freischaltecodes, Bezug über Krankenkasse Schnelle Bereitstellung für Patientinnen und Patienten
Datenintegration Exportfunktionen, Upload in Patientenakten, MIO-DiGA-Toolkit Erleichtert Dokumentation und Interoperabilität

Telemedizin

Telemedizin nutzt moderne Technologien, um medizinische Versorgung aus der Ferne zu ermöglichen. Sie umfasst klinische Entscheidungen, Fernbehandlungen und koordinierte Versorgung über digitale Kanäle. Durch die Kombination mit eHealth und mHealth entstehen integrierte Modelle, die Telemonitoring und digitale Diagnostik beinhalten.

Manchmal wird Telemedizin mit eHealth verwechselt. eHealth bezieht sich auf die digitale Transformation des Gesundheitswesens. Im Gegensatz dazu fokussiert mHealth mobile Geräte wie Smartphones. Telemedizin konzentriert sich auf spezifische medizinische Leistungen, wie die Fernbehandlung oder das Konsil zwischen Fachkollegen.

Online-Sprechstunden per Video, Telemonitoring für Vitaldaten und asynchrone Konsultationen über sichere Kanäle sind typische Formate. Die Online-Sprechstunde ist in vielen Praxen Standard geworden. Telekonsile unterstützen bei komplexen Fällen. Telemonitoring ermöglicht es, chronische Erkrankungen kontinuierlich zu überwachen.

Anwendungsbereiche reichen von Diabetologie bis Psychotherapie. DiGA fördern Selbstmanagement und speichern Messdaten in Telemonitoring-Plattformen. Digitale Diagnostik verbessert die Genauigkeit der Diagnosen und steigert die Patientensicherheit.

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Regulatorische Vorgaben betreffen Medizinprodukte und Datenschutz. Die MDR regelt die Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten und klassifiziert Software nach Risikoklassen. Viele Telemedizinlösungen fallen unter diese Regelung. DiGA müssen spezielle Zulassungswege durchlaufen, bevor sie erstattungsfähig sind.

Datenschutzanforderungen verlangen DSGVO-konforme Datenverarbeitung und technische Schutzmaßnahmen. Zertifizierungen zur Datensicherheit erhöhen die Hürden für den Markteintritt. Die Fernbehandlungsregelung und berufsrechtliche Vorgaben legen klare Pflichten für Dokumentation und Aufklärung fest.

Erstattungsbedingungen sind an Nachweise gebunden. GKV-Erstattung erfolgt in der Regel für Produkte im offiziellen Verzeichnis. Der DiGA-Fast-Track erleichtert den Zugang, verlangt aber Evidenz für Versorgungseffekte. Haftungsfragen müssen bei Fernbehandlung und Telekonsilen klar geregelt sein.

Aspekt Relevanz für Telemedizin Konkretes Beispiel
Format Direkte Versorgung und Arzt-Patient-Kommunikation Online-Sprechstunde per Video
Monitoring Kontinuierliche Risikoüberwachung Telemonitoring von Blutzucker und EKG
Interaktion Fachkollegen Fachspezifische Konsultation ohne Verlegung Telekonsil zwischen Kardiologen und Hausärzten
Regulatorik Sicherheit, Zulassung und Erstattung MDR-Konformität, Erstattungsbedingungen über DiGA-Verzeichnis
Datenschutz Rechtssichere Verarbeitung personenbezogener Daten DSGVO-konforme Plattformen und Datenspeicherung
Integration Verknüpfung mit DiGA und Praxis-IT Digitale Diagnostik liefert Messdaten an DiGA

Integration von DiGA in die Versorgungskette und Praxisabläufe

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) erfordern klare Prozesse für den Übergang von stationärer zu ambulanter Versorgung. Ein standardisierter Versorgungsprozess sorgt für sichere Übergaben und minimiert Informationsverluste in Patientenakten. Kliniken und Praxen müssen Freischaltmechanismen und Schulungen in Entlassmanagement-Workflows integrieren.

Ambulante Nutzung und Entlassmanagement

DiGA werden hauptsächlich in der ambulanten Versorgung eingesetzt. Seit März 2022 können sie im Entlassmanagement verordnet werden. Ziel ist die Sicherung von Behandlungserfolgen und die Verbesserung der Schnittstellen zwischen Klinik und Praxis.

Die Umsetzung zeigt jedoch Lücken. Studien zur Wirksamkeit im Entlassmanagement sind selten. Verbindliche Prozesse fehlen in vielen Versorgungsnetzen. Kliniken sollten Entlass-Teams schulen und klare Vorgaben für Uploads in Patientenakten definieren.

Interoperabilität und Schnittstellen

Technische Interoperabilität ist essentiell für einen durchgängigen Versorgungsprozess. Das MIO-DiGA-Toolkit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ermöglicht Kommunikation zwischen DiGA, Praxisverwaltungssystemen und Gesundheitsplattformen. Die Umsetzung ist seit dem 01.01.2023 geplant.

Praxisverwaltungssysteme zeigen oft Probleme bei der Darstellung strukturierter MIO-Daten. Hersteller müssen offene Schnittstellen liefern. Ohne Interoperabilität droht Information Blocking, was die Nutzung von Patientenakten und die Online-Sprechstunde beeinträchtigt.

Master-Apps und Versorgungspfad-Digitalisierung

Master-Apps bündeln Therapiepläne, Informations- und Selbstmanagementfunktionen als zentrale Knoten für indikationsspezifische Versorgungspfade. Sie bieten nach Entlassung und während der laufenden Behandlung Mehrwerte, wie Arzneimittelinformation und Interaktionschecks.

Die Einführung von Master-Apps erfordert schrittweise Entwicklung nach Versorgungsbedarf. Einbindung von Patientenvertretungen und enge Kooperation mit PVS-Anbietern ist notwendig. Hersteller sollen standardisierte Formate liefern, damit Daten in Patientenakten und Forschungsdaten FAIR nutzbar bleiben.

Empfohlen wird die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Integrationspartnern und die Nutzung etablierter Gesundheitsplattformen. Durch verbindliche Schnittstellen und klare Rollen im Versorgungsprozess kann eHealth den Transfer zwischen Klinik und ambulanter Versorgung nachhaltig verbessern.

Nutzen, Evidenz und Forschung zu DiGA

Die Bewertung digitaler Gesundheitsanwendungen setzt hohe Standards für Evidenz und Wirksamkeit. Für die Aufnahme in das Verzeichnis des BfArM muss ein positiver Versorgungseffekt nachgewiesen werden. Dieser Effekt muss in mindestens einem vordefinierten Endpunkt sichtbar sein. Studien müssen klinische Endpunkte oder Verbesserungen in Struktur und Prozessen abbilden.

Die Randomisierte kontrollierte Studie gilt als Goldstandard für Evidenz. Ohne RCTs ist eine vorläufige Aufnahme mit einer 24-monatigen Erprobungsphase möglich. Viele Hersteller konzentrieren sich auf klinische Endpunkte, da Messinstrumente für Strukturverbesserungen begrenzt sind und Preisverhandlungen unklar bleiben.

Erforderliche Evidenz und Studienformen

Es gibt verschiedene Studiendesigns, die akzeptiert werden. Randomisierte kontrollierte Studien liefern starke Beweise für Wirksamkeit. Zusätzlich können Real-World-Data genutzt werden, um Versorgungseffekte in der Routine zu prüfen. Versorgungsforschung sollte prospektive Protokolle verwenden, um Ergebnisse vergleichbar zu machen.

Aktueller Stand der Evidenz und Feldverteilung

Der DiGA Evidenzstand hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Viele Anwendungen betreffen die mentale Gesundheit, Hormone/Stoffwechsel und muskuloskelettale Erkrankungen. Ein Teil der DiGA befindet sich noch in Erprobungsphasen, was die Anzahl bewiesener Versorgungseffekte begrenzt.

Real-World-Data und Forschungspotenzial

DiGA generieren ständig Forschungsdaten. Diese Real-World-Data bilden die Grundlage für Real-World-Evidence und RWE-Studien. Sie ermöglichen es, Effekte unter Alltagsbedingungen zu belegen. Längsschnittdaten ermöglichen Analysen zur Nutzungsdauer und Integration in klinische Prozesse.

Zur Nutzung der Daten werden FAIR-Prinzipien empfohlen. Findability, Accessibility, Interoperability und Reusability erhöhen die Effizienz von Sekundärauswertungen. Datentransparenz ist essentiell für reproduzierbare Ergebnisse und vertrauenswürdige Real-World-Evidence.

Hemmnisse bestehen weiterhin. Datenschutzanforderungen nach DSGVO, eingeschränkte Datenfreigabe und technische Schnittstellenprobleme erschweren Forschung. Standardisierte Schnittstellen und strukturierte Datenspeicherung sind notwendig.

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Für eine verbesserte Versorgungsforschung sind konkrete Schritte notwendig. Es wird empfohlen, die Zusammenarbeit zwischen Herstellern, Forschungsinstituten und Kostenträgern zu stärken. RWE-Studienprotokolle und gemeinsame Forschungsdatenplattformen können Datentransparenz und Reproduzierbarkeit steigern.

Akzeptanz, Nutzungsbarrieren und Nutzerzentrierung

Die Einführung von DiGA beginnt mit zögerlichen Verordnungen, die sich in zunehmenden Freischaltcodes widerspiegeln. Doch die Akzeptanz hängt nicht allein von der Evidenz ab. Wichtig sind auch die Bedienbarkeit, Datenschutz und Empfehlungen durch Ärztinnen und Ärzte.

Ärztinnen und Ärzte spielen eine entscheidende Rolle. Ihre Bereitschaft, DiGA zu verordnen, hängt von bewiesenen Versorgungseffekten und der Integration in ihre Praxisabläufe ab. Medizinsoftware, die einfach zu bedienen ist und den Arbeitsprozess erleichtert, wird bevorzugt.

Usability, Adhärenz und digitale Gesundheitskompetenz

Die Nutzerzentrierung beeinflusst die Adhärenz direkt. Hohe Usability und klare Bedienbarkeit steigern die Nutzungsdauer. Nach etwa drei Monaten endet die aktive Nutzung oft, wenn keine personalisierten Rückmeldungen erfolgen. Gamification und Prozessanbindung können die Nutzung verlängern.

Digitale Gesundheitskompetenz erfordert Bildung. Kostenträger müssen nach §20k SGB V Kompetenzen aufbauen. Schulungen für Patienten und Informationsangebote für Leistungserbringer verbessern die Akzeptanz langfristig.

Finanzierungs- und Marktbarrieren für Hersteller

Die Entwicklung von Medizinsoftware ist teuer. Fehlende Finanzierung führt zu zurückgezogenen Anträgen und einem reduzierten Herstellermarkt. DSGVO-Zertifizierung und MDR-Anforderungen erhöhen die Eintrittsbarrieren weiter.

Die Preisverhandlung beginnt nach zwölf Monaten mit Verhandlungspartnern wie dem GKV-Spitzenverband. Die eingeschränkte Werbung und begrenzte Präsentation im BfArM-Verzeichnis erschweren die Marktpositionierung.

Förderprogramme und klare Erprobungsbedingungen würden die Finanzierung verbessern. Zugang zu Forschungspartnern ist ebenfalls wichtig. Praktische Checklisten im Zulassungsprozess berücksichtigen Usability. Doch echte Nutzerzentrierung sollte früh im Entwicklungszyklus erfolgen.

Technische Lösungen und Anwendungen: Arzt-Apps, Gesundheitsplattformen und digitale Diagnostik

Technische Lösungen revolutionieren die medizinische Praxis. Arzt-Apps und Medizinsoftware vereinen Dokumentation, Kommunikation und Rezeptausstellung. Sie integrieren in Praxisverwaltungssysteme, um Daten in der elektronischen Patientenakte zu speichern.

Arzt-Apps und Medizinsoftware im Praxisalltag

Arzt-Apps verbessern Patientenkontakte und senken administrative Lasten. Medizinsoftware überwacht Terminmanagement, Abrechnung und Dokumentation. Offene Schnittstellen von PVS-Anbietern erhöhen die Interoperabilität.

Es ist wichtig, klinische Prozesse zu analysieren und Anforderungen an Schnittstellen zu definieren. DSGVO-konforme Lösungen und medizinproduktrechtliche Nachweise sind Pflicht.

Gesundheitsplattformen und mobile Gesundheit

Gesundheitsplattformen kombinieren eHealth-Plattformen, Terminbuchung und digitale Angebote. Mobile Gesundheit ermöglicht ständigen Kontakt und Monitoring über Smartphones und Wearables.

Plattformarchitekturen sollten offene APIs und standardisierte Schnittstellen bieten. So können Daten in die elektronische Patientenakte eingespielt werden. Dies unterstützt Telemonitoring, Telekonsile und DiGA-Verweise.

Digitale Diagnostik und Telemonitoring

Digitale Diagnostik nutzt Messgeräte und Sensorik für strukturierte Daten. Beispiele sind EKG-Module, Blutzucker-Messsysteme und Blutdrucksensoren. Diese Daten unterstützen datengestützte Therapieanpassungen.

Für Telemonitoring ist die sichere Übertragung strukturierter Messwerte notwendig. Interoperabilität, Zertifizierung nach MDR und klare Exportformate für Patientenakten sind für die klinische Nutzung erforderlich.

Es wird empfohlen, verschlüsselte Videokommunikation und strukturierte Datensätze zu nutzen. Dies verbessert die Koordination und schafft eine Basis für Master-Apps. Diese verbinden PVS, elektronische Patientenakte und eHealth-Plattformen.

Fazit

DiGA und Telemedizin ergänzen sich funktional und organisatorisch. Die DiGA Zusammenfassung zeigt, dass beide Angebote Selbstmanagement, Nachsorge und Telemonitoring stärken können. Das deutsche Regelwerk mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz und dem Fast-Track-Verfahren bietet eine verlässliche Grundlage für Zulassung und Erstattung.

Gleichzeitig bestehen noch erhebliche Herausforderungen. Interoperabilität, Nutzerzentrierung und DSGVO-konforme Datenflüsse sind ungelöste Punkte. Nachweispflichten für Versorgungseffekte sowie finanzielle Hürden für Hersteller behindern die Skalierung und den breiten Einsatz.

Konkrete Handlungsempfehlungen sind pragmatisch und technisch orientiert. Interoperabilitätsstandards sollten verpflichtend umgesetzt werden, das MIO-Toolkit ist in Praxisverwaltungssysteme zu integrieren, und Real-World-Data ist nach FAIR-Prinzipien nutzbar zu machen. Fortbildungen zur digitalen Gesundheitskompetenz und erfolgsorientierte Preismodelle werden empfohlen.

Für einen zukunftssicheren eHealth Ausblick sind klare regulatorische Weichenstellungen und stärkere Integrationslösungen erforderlich. Gesundheitsplattformen und Master-Apps können die Verzahnung von DiGA und Telemedizin beschleunigen. Bei konsequenter Nutzung von Real-World-Evidence lässt sich die Versorgungskette nachhaltig verbessern.

FAQ

Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und wie unterscheiden sie sich von mHealth?

DiGA sind CE-gekennzeichnete Medizinprodukte, die als Smartphone-Apps, webbasierte Anwendungen oder Desktop-Software verfügbar sind. Im Gegensatz zu mHealth-Anwendungen müssen DiGA spezielle Zulassungs- und Nachweispflichten erfüllen. Sie sind in einem schnellen Verfahren beim BfArM gelistet und können von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.

Welche rechtliche Grundlage regelt DiGA in der Regelversorgung?

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und die DiGAV bilden die gesetzliche Grundlage für DiGA. Zulassungen erfolgen über ein schnelles Verfahren beim BfArM. Anforderungen umfassen Sicherheit, Funktionalität, DSGVO-konforme Datensicherheit und Nachweis eines positiven Versorgungseffekts.

Wie funktioniert das BfArM-Verzeichnis und die Erstattung von DiGA?

Im BfArM-Verzeichnis werden erstattungsfähige DiGA aufgeführt. Hersteller erhalten für 12 Monate den Herstellerpreis. Danach verhandeln GKV-SV und Hersteller den Preis. Eine vorläufige Aufnahme mit Erprobungsphase ist möglich, wenn Evidenz noch nicht vollständig erbracht wurde.

Welche Typen von Telemedizin werden unterschieden und wie grenzt sie sich gegen eHealth ab?

Telemedizin umfasst medizinische Versorgung aus der Distanz mittels IKT. Sie beinhaltet Videokonsultationen, Telemonitoring, Telekonsile und asynchrone Kommunikation. Im Gegensatz dazu ist eHealth der Oberbegriff für die digitale Transformation des Gesundheitswesens. mHealth fokussiert sich auf mobile Endgeräte. Telemedizin zielt hauptsächlich auf Fernbehandlung und klinische Entscheidungsunterstützung ab.

Für welche Einsatzzwecke eignet sich Telemedizin besonders?

Telemedizin ist besonders für chronische Erkrankungen, Nachsorge, Psychotherapie, Rehabilitationsbegleitung und Entlassmanagement geeignet. Die Formate reichen von Video-Sprechstunden über Telemonitoring bis zu sicheren Nachrichtenkanälen.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten für telemedizinische Leistungen?

Fernbehandlungsgrundsätze, berufsrechtliche Vorgaben und datenschutzrechtliche Pflichten (DSGVO) müssen eingehalten werden. Telemedizinische Leistungen sind in Praxisverwaltungssystemen (PVS) rechtssicher zu dokumentieren und technische Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Wie können DiGA in ambulante Versorgung und Entlassmanagement integriert werden?

DiGA können Selbstmanagement, Nachsorge und Übergänge von stationär zu ambulant unterstützen. Kliniken und Praxen sollten verbindliche Prozesse, Freischaltmechanismen und Schulungen für Entlass-Teams definieren. Sie sollten Schnittstellen zur elektronischen Patientenakte und PVS bereitstellen.

Welche Anforderungen bestehen an Interoperabilität und Schnittstellen?

Offene APIs, standardisierte Datenformate und Umsetzung des MIO-DiGA-Toolkits sind erforderlich. Datenexport/-import in elektronische Patientenakten soll möglich sein. Ziel sind FAIR-konforme, strukturierte Daten zur Wiederverwendbarkeit in Versorgung und Forschung.

Was sind Master-Apps und welchen Nutzen bieten sie?

Master-Apps bündeln Therapiepläne, Kommunikationskanäle, Arzneimittelinformationen und Selbstmanagement-Funktionen als zentraler Versorgungsknoten. Sie können Entlassmanagement und kontinuierliche ambulante Betreuung koordinieren und Werte wie Adhärenz und Patientensicherheit verbessern.

Welche Evidenzanforderungen gelten für DiGA und welche Studienformen werden erwartet?

Für die Verzeichnisaufnahme ist der Nachweis eines positiven Versorgungseffekts erforderlich. Dies kann medizinischer Nutzen oder patientenrelevante Verbesserungen sein. Randomisierte kontrollierte Studien sind üblich; vorläufige Aufnahmen mit 24-monatiger Erprobung sind möglich.

Wie ist der aktuelle Stand der Evidenz und welche Indikationsschwerpunkte bestehen?

Stand Oktober 2023 waren 48 DiGA im BfArM-Verzeichnis. Viele Anwendungen befinden sich in Erprobungsphasen. Schwerpunkte liegen in mentaler Gesundheit, Hormone/Stoffwechsel und muskuloskelettalen Erkrankungen.

Welches Forschungspotenzial bieten DiGA durch Real-World-Data?

DiGA generieren longitudinale strukturierte Daten, die für Real-World-Evidence-Studien genutzt werden können. Bei Einhaltung der FAIR-Prinzipien lassen sich Effekte in der Routineversorgung abbilden und Versorgungsforschung verbessern.

Warum akzeptieren Patienten und Leistungserbringer DiGA unterschiedlich stark?

Akzeptanz hängt von Nachgewiesenem Versorgungseffekt, Usability, Datenschutzvertrauen und Empfehlung durch Behandler ab. Aufwand für Integration in Praxisabläufe und fehlende Schulungsangebote mindern die Akzeptanz.

Welche Faktoren beeinflussen Usability und Adhärenz bei DiGA?

Kurzfristige Nutzungsdauer, personalisiertes Feedback, Gamification-Elemente und Einbindung in Versorgungsprozesse erhöhen Adhärenz. Nutzerzentrierung und einfache Bedienbarkeit sind entscheidend für langfristige Nutzung.

Welche finanziellen und regulatorischen Hürden existieren für DiGA-Hersteller?

Hohe Entwicklungskosten, aufwendige Studien, DSGVO- und MDR-Anforderungen sowie Beschränkungen in der Werbung erschweren Marktzugang. Viele Anträge wurden zurückgezogen. Preisverhandlungen mit GKV-SV und potenzielle erfolgsbasierte Vergütungsmodelle beeinflussen Geschäftsmodelle.

Welche Rolle spielen Arzt-Apps und Medizinsoftware im Praxisalltag?

Arzt-Apps und Medizinsoftware unterstützen Dokumentation, Kommunikation, Telekonsile und Terminmanagement. Sie können Arbeitsabläufe steuern und Telemedizinfunktionen integrieren, sofern PVS-Schnittstellen und Datenschutz gewährleistet sind.

Wie funktionieren Gesundheitsplattformen und welche Vorteile bieten sie?

Gesundheitsplattformen bündeln DiGA, Telemedizin-Dienste, Patientenakten und Informationsangebote. Offene APIs und standardisierte Schnittstellen ermöglichen zentralisierte Informationsverwaltung, verbesserte Kommunikation und koordinierte Versorgungsprozesse.

Was umfasst digitale Diagnostik und Telemonitoring in Verbindung mit DiGA?

Digitale Diagnostik nutzt Sensorik, Wearables und angeschlossene Messgeräte zur Datenerfassung (z. B. Blutzucker, EKG). DiGA liefern Messdaten für Telemonitoring, Therapieanpassung und Frühwarnsysteme. MDR-konforme Klassifizierung und datenschutzkonforme Integration sind erforderlich.

Welche konkreten Handlungsempfehlungen gelten für Kliniken und Praxen bei Implementierung?

Systematische Evaluation vorhandener Angebote, verbindliche Prozessdefinitionen, Implementierung des MIO-DiGA-Toolkits, Sicherstellung Interoperabilität, Schulungen für Mitarbeitende und Einbindung von Patientenvertretungen sind zu empfehlen.

Welche technischen und organisatorischen Herausforderungen bleiben für die Verzahnung von DiGA und Telemedizin?

Hauptprobleme sind lückenhafte PVS-Integration, fehlende Standardisierung, Datenschutzanforderungen, begrenzte Nutzerzentrierung und finanzielle Hürden. Information Blocking ist zu vermeiden; offene Schnittstellen und vertrauenswürdige Integrationspartner sind erforderlich.
Tags: Digital Health InnovationenDigitale GesundheitsanwendungenE-Health TrendsFernbehandlungGesundheits-AppsOnline-ÄrzteberatungPatientenversorgung per VideoTelekonsultationTelemedizin in Deutschland
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Marcus schreibt bei Icnet.de über digitale Trends, Zukunftstechnologien und die praktische Anwendung von IT im Alltag. Mit seinem analytischen Blick und einer klaren, verständlichen Sprache übersetzt er komplexe Themen wie Künstliche Intelligenz, IT-Security, Smart-Home-Lösungen und Software-Innovation in nutzbare Erkenntnisse. Seit vielen Jahren begleitet Marcus die Entwicklungen der digitalen Wirtschaft, beobachtet neue Tools und Plattformen und ordnet sie für Leserinnen und Leser fundiert ein. Sein Anspruch: Orientierung geben, ohne Fachjargon zu überladen – und Mehrwert schaffen, der im täglichen Leben und Arbeiten tatsächlich ankommt.

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